Geändertes Konformitätsentgelt
13.05.2019
Gemäß Änderung vom 30. April 2019 der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen – MessEGebV, haben sich die Eichgebühren/Konformitätsentgelte für Wasser- und Wärmezähler sowie die Kosten der Befundprüfungen erhöht.
Das Konformitätsentgelt ist weder skontier-, rabattier- noch bonifizierbar.
Das Entgelt ändert sich ab sofort und steht Ihnen nachfolgend als Download sowie unter Wissenswertes zur Verfügung.