x

Menü

 

 

Geändertes Konformitätsentgelt

13.05.2019

Gemäß Änderung vom 30. April 2019 der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen – MessEGebV, haben sich die Eichgebühren/Konformitätsentgelte für Wasser- und Wärmezähler sowie die Kosten der Befundprüfungen erhöht.

Das Konformitätsentgelt ist weder skontier-, rabattier- noch bonifizierbar.

Das Entgelt ändert sich ab sofort und steht Ihnen nachfolgend als Download sowie unter Wissenswertes zur Verfügung.

Geändertes Konformitätsentgelt