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Information gemäß REACH-Verordnung
von Wasser-Geräte Produkten

14.02.2019

Mit diesem Schreiben informieren wir über die REACH-Verordnung und der Aufnahme von Blei in die Kandidatenliste vom 27.06.2018.

Der Einsatz von Stoffen, die bei isolierter Betrachtung die Kriterien des Art. 57 REACH-VO erfüllen und gemäß Art. 59 Abs. 1 REACH-VO ermittelt wurden, ist nicht immer vermeidbar. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die mit Wasser in Berührung kommenden Messing-Werkstoffen unserer Produkte Blei enthalten, deren Masseanteil > 0,1% beträgt. Dies stellt jedoch in keinster Weise einen Produktmangel dar.

Die verwendeten Messingwerkstoffe erfüllen die Anforderungen der DIN 50930-6 und sind in der Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes „Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser” zu finden. Dadurch entsprechen alle von uns eingesetzten Materialien, den in §17 der Trinkwasser-Verordnung (TwVo)  festgelegten Anforderungen.

Wir können somit nach wie vor versichern, dass unsere Produkte in jeder Hinsicht unbedenklich sind.

REACH-Verordnung