Unsere Funksysteme

ECO-Generation

Die Multitalente für modulare Funk-M-Bus- und Impulssysteme aller namhaften Hersteller von Funkmodulen

Systemkomponenten

Funk

Aufsatzmodule für funkvorbereitete ECO-Wasserzähler. Das Funk-Aufsatzmodul erfasst und verarbeitet die Zählimpulse von mechanischen Wasserzählern mit Funkvorbereitung und übermittelt die Daten an ein Auslesesystem. Zur Parametrierung ist das Funk-Aufsatzmodul mit einer optischen Schnittstelle ausgestattet.

Impuls

Optischer Impulsgeber mit Rücklauferkennung für „ECO“-Wasserzähler

M-Bus

Optische Abtastung mit Rücklauferkennung für „ECO“-Wasserzähler, Fernauslesung der Wasserzählerdaten per M-Bus

Wissenswertes

MID / CE-Konformitätserklärung

MID – die Europäische Messgeräterichtlinie:
Was ändert sich?

CE-Konformitätserklärung

Wissenswertes

Richtlinien und Verordnungen

Mess- und Eichgesetz (MessEG) – Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen

Mess und Eichverordnung (MessEV) Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung

TrinkwV Trinkwasserverordnung – Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Metall-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser

Messgeräte Richtlinie 2004/22 EG (MID)

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

EED-Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz

Wissenswertes

Eichpflicht für Wasserzähler

Die Eichbehörde gibt im Hinblick auf die Eichpflicht für Wasserzähler den Besitzern solcher Messgeräte nachstehende Hinweise:

1. Eichpflicht

Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) müssen Wasser- und Wärmezähler geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr* verwendet werden.

*Was bedeutet auch die Abrechnung von Energie oder Wasser mit Hilfe von Zählern zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümer bzw. Mieter und Vermieter oder zwischen dem Kleingartenverein und seinen Mitgliedern.

2. Metrologie-Kennzeichnung

Neue Messgeräte werden durch so genannte Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller gekennzeichnet. Für diese Geräte beginnt die Eichfrist mit dem Inverkehrbringen; sie entsprechen geeichten Messgeräten für die Dauer der jeweiligen Eichfrist und bedürfen für die Dauer dieser Eichfrist keiner Eichung.

3. Eichfristen für Messgeräte

Kalt- und Warmwasser 6 Jahre

4. Anzeigepflicht (§ 32 Abs. 1 und 2 MessEG)

Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen. Die Pflicht gilt nicht für Zusatzeinrichtungen und Ausschankmaße. Näheres kann man einem Informationsblatt unter www.agme.de oder www.eichamt.de entnehmen. Die Anzeige des neuen oder erneuerten Messgerätes kann ebenfalls unter www.eichamt.de erfolgen.

5. Ordnungswidrigkeiten

Wer als Verwender von Messgeräten oder Messwerten fahrlässig oder vorsätzlich gegen eichrechtliche Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,- EUR geahndet werden

6. Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen zu den Hinweisen sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen zu finden:

1) Mess­ und Eichgesetz (MessEG) in der zurzeit geltenden Fassung

2) Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte

3) Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt

4) Mess­ und Eichverordnung (MessEV) in der zurzeit geltenden Fassung

7. Auskünfte

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.eichamt.de

EichjahrAusbaujahr
Kalt- und Warmwasser
20192025
20202026
20212027
20222028
20232029
20242030
20252031

Wissenswertes

Eichgebühren / Konformitätsentgelte

Entsprechend der MessEGebV vom 30.04.2019, tritt das dazugehörige Gebührenverzeichnis aus Anhang II zu Artikel 2 am 01.01.2021 in Kraft.

Die Entgelte sind pro Zähler zu entrichten und weder skontier-, rabattier-, noch bonifizierbar

Messgeräte für Volumenmessung von strömendem kalten und warmen Wasser

QN m³/h (EWG)Q3 m³/h (MID) Preis €
1,5 - 6 2,5 - 10 9,90
101613,90
152566,50

Befundprüfungen

QN m³/h (EWG)Q3 m³/h (MID) Preis €
bis 10bis 1695,50
15 - 100 25 - 160303,10
über 100 über 160auf Anfrage

Woltmanzähler

QN m³/h (EWG)Q3 m³/h (MID) Preis €
15 - 40 25 - 6366,50
60 - 100 100 - 160151,50
150250174,10
250400241,60

Wärmezähler

QN m³/h (EWG)DNPreis €
0,6 - 2,515 - 2541,70

Wissenswertes

Konformitätsbewertung von Wasser- und Wärmezählern

Neuregelung ab 01.01.2025

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Bearbeitung Ihrer auf Lager befindlichen

MID-konformitätsbewerteten Wasser- bzw. Wärmezähler:

  1. Sendungen werden ausschließlich vom 01.02. bis 28.02. angenommen. Rücksendungen, die außerhalb dieses Zeitraums eintreffen, werden nicht bearbeitet.
  2. Es muss sich um Wasser-Geräte-Produkte in Originalverpackung handeln.
  3. Es werden ausschließlich Zähler des vorangegangenen Jahres akzeptiert.
  4. Einsendungen, die die genannten Anforderungen (insbesondere Punkt 2) nicht erfüllen, werden unbearbeitet kostenpflichtig retourniert.
  5. Einsendungen erfolgen frei Haus; die Rücksendung erfolgt unfrei.
  6. Folgende Kosten fallen pro Zähler an:
    • Entgelt für die Konformitätsbewertung
    • Bearbeitungsgebühr von 1,00 € pro Zähler
    • Frachtkosten für die Rücksendung
  7. Sie erhalten noch nicht in den Verkehr gebrachte Neuware als Ersatz für Ihre Rücksendung.

 

 Hinweis: Parametrierte und elektronische Wasserzähler sind von dieser Vorgehensweise ausgenommen.

Wir erarbeiten derzeit eine kundenfreundlichere Lösung für das kommende Jahr.

Wärmezähler sowie Mehrstrahl-Trockenläufer gelten als Zukaufprodukte und werden an den Vorlieferanten zur nationalen Eichung weitergeleitet.

Wissenswertes

Wasserzähler ablesen

Beispiel für das Ablesen eines Wasserzählers:

Der abgebildete Wasserzähler zeigt 5301 m³ und 615,2 Liter an. Die vier roten Liter-Zeiger werden dabei im Uhrzeigersinn abgelesen, somit in folgender Reihenfolge 6 > 1 > 5 > 2.

Sobald der rote 100-Liter Zeiger (mit der Bezeichnung x 0,1) wieder die Null erreicht, sind 1000 Liter (also 1 m³) verbraucht, und das Rollenzählwerk oberhalb der roten Zeiger zählt einen Kubikmeter weiter auf 5302 m³.

Wissenswertes

Wasser-Geräte Typenbeschreibung

KapitelKurzbezeichnungAusführliche Bezeichnung
HauswasserzählerMNRMehrstrahl-Nassläufer-Rollenzählwerk
MNRSMehrstrahl-Nassläufer-Rollenzählwerk-Steigrohr
MNRFMehrstrahl-Nassläufer-Rollenzählwerk-Fallrohr
MTWMehrstrahl-Trockenläufer-Waagerecht
MTSMehrstrahl-Trockenläufer-Steigrohr
MTFMehrstrahl-Trockenläufer-Fallrohr
RKKReed-Kontakt-Kabel
MT-EMehrstrahl-Trockenläufer Elektronisch
WohnungswasserzählerETWEinstrahl-Trockenläufer-Wohnungszähler
ETW-EEinstrahl-Trockenläufer-Wohnungszähler Elektronisch
ECOkennzeichnet alle Zähler mit Funkvorbereitung durch Modulschacht
WTZWaschTischZähler
WTZ-EWaschTischZähler Elektronisch
ZHZZapfHahnZähler
ZHZ-EZapfHahnZähler Elektronisch
BWZBadeWannenZähler
BWZ-EBadeWannenZähler Elektronisch
UPZUnterPutzZähler
UPUnterPutz
UP-EUnterPutz Elektronisch
UP-E-SUnterPutz Elektronisch SHORT-Version mit kurzer Baulänge
VTZVenTilZähler
VTZ-EVenTilZähler
UnimeterUnimeterAustauschprogramm Trockenläufer für modulare Funk-, M-Bus- und Impulssysteme
WärmezählerVoluMessTypenbezeichnung
Komfortmit abnehmbaren Zählwerk
Koaxial2"
EBSEinBauSatz
WoltmanzählerWPXWoltman-parallele Rohrachse-X
RKK-WPXReed-Kontakt-Kabel zu Woltman-parallele Rohrachse-X
MontageblockWG-TEC 3000Wasser-Geräte – Typenbezeichnung
DVGWDeutscher Verein für Gas und Wasser
VT OTVentil-Aufputzset
MontagezubehörAdapter SW 30Adapter Schlüsselweite 30
Stecknuss SW 30Stecknuss Schlüsselweite 30
EinbaubügelWZ-BügelWasser-Zählereinbaubügel

Wissenswertes

Kennzeichnung von Wasserzählergehäusen gemäß DVGW-Arbeitsblatt W421

Das gesamte Wasserzähler-Sortiment in Messing-Ausführung der Fa. Wasser-Geräte erfüllt alle Voraussetzungen des neuen DVGW-Regelwerks zur Trinkwasserverordnung DIN 50930-6. Alle Kunststoffteile, welche mit Trinkwasser in Berührung kommen, besitzen ein Prüfzertifikat gemäß der Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien in Kontakt mit Trinkwasser (KTW-Leitlinie) und nach dem DVGW-Regelwerk (W270), das die Eignung der Materialien aus mikrobiologischer Sicht bestätigt.

Alle von uns eingesetzten Materialien entsprechen daher den in §17 der Trinkwasserverordnung festgelegten Anforderungen. Laut DVGW-Arbeitsblatt W421 sind Wasserzählergehäuse außen mit dem Kennzeichen des Gehäuseherstellers, dem Fertigungsjahr und der Werkstoffnummer erhaben zu kennzeichnen. Zusätzlich sind gemäß DIN EN 14154-2 bzw. DIN EN ISO 4064-4 die metrologischen Einheiten (Messeinsatz) an der Oberfläche zu kennzeichnen. Bei den zugehörigen Anschlussschnittstellen (Gehäuse) muss die Kennzeichnung entweder auf der Innenseite oder auf der Außenseite zu sehen sein. Wasser-Geräte setzt diese Vorschriften und Normen wie nebenstehend abgebildet um:

Wissenswertes

Transport, Lagerung und Installation von Wasserzählern

Um die Unbedenklichkeit unserer Produkte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs sicherzustellen, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  • Zähler ausschließlich in der Original Verpackung lagern und transportieren
  • Gewindeschutzkappen erst vor Einbau entfernen
  • Bei der Einlagerung ist auf eine trockene und frostfreie Umgebung zu achten (max. 20 C° Umgebungstemperatur)
  • Keine Zwischenlagerung in Service-Fahrzeugen oder Produktionsräumen
  • Installation möglichst kurzfristig nach Erhalt der Ware durchführen
  • Zähler beim Transport zum Verbraucher keinen starken Stößen oder Vibrationen aussetzen
  • Die Plombierung am Zähler darf weder beim Transport noch bei der Installation verletzt werden.
  • Eine beschädigte Plombierung bedeutet den sofortigen Verlust von Gewährleistungsansprüchen und der Konformität

Für Transportweg und Lagerung außerhalb unseres Verantwortungsbereichs sowie für die Handhabung der Produkte im Rahmen der Installation können wir keine Gewähr übernehmen.

Wir bestätigen Ihnen bei Einhaltung der o.g. Maßnahmen, dass die in unserem Hause hergestellten und geprüften Zähler bei Ihrer Auslieferung als mikrobiologisch unbedenklich eingestuft werden können.

Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:

Wissenswertes

Frosteinwirkung auf Wasserzähler

Winterliche Temperaturen führen immer wieder zu Frostschäden an Wasserleitungen in und an Gebäuden. Wie man Leitungen und Wasserzähler frostsicher macht und was zu tun ist, wenn es doch zu einem Schaden kam, erklären wir Ihnen hier.

Es genügen schon wenige Vorsichtsmaßnahmen, um solche ärgerlichen Schäden zu vermeiden:

Noch nicht installierte Wasserzähler:

Wasserzähler (insbesondere vom Typ Mehrstrahl-Hauswasserzähler als Nassläufer MNR) werden im Werk vor ihrer Auslieferung überprüft und enthalten daher Restmengen von Prüfwasser. Diese Reste können während der Beförderung einfrieren, wenn die Außentemperaturen bzw. die Temperaturen im Transportfahrzeug unter den Gefrierpunkt fallen. Das muss aber nicht zu einem Schaden am Wasserzähler führen, wenn Sie unsere folgenden Tipps berücksichtigen:

  • Tauen Sie angelieferte Wasserzähler, die bei frostigen Temperaturen bei Ihnen ankommen in einem frostfreien Raum langsam auf. Wasserzähler dürfen unter keinen Umständen über 40° C erwärmt werden, die verbaute Technik würde dabei Schaden nehmen!
  • Prüfen Sie, ob ein Wasserzähler, der während der Frostperiode eingebaut werden soll funktioniert, indem Sie in ihn leicht hineinblasen (Luftdruck auf der Einlassseite aufbauen) – der Anlaufstern muss dadurch in Bewegung versetzt werden. Ist dies nicht der Fall, könnte der Zähler einen Schaden haben und sollte nicht verbaut werden.

Leitungen und bereits installierte Wasserzähler:

  • Bereiten Sie Leitungen nach außen oder in nicht beheizten Räumen rechtzeitig auf Frost vor, indem Sie sie rechtzeitig vor dem Einsetzen des Frosts absperren und vollständig entleeren (Sperrhahn schließen, Entnahmestelle öffnen, Entleerungsventil geöffnet halten).
  • Halten Sie Türen nach außen sowie Fenster von Kellern mit Wasserleitungen stets geschlossen, ersetzen Sie ggf. zerbrochene Scheiben, um das Eindringen kalter Luft oder Durchzug zu verhindern.
  • Isolieren Sie besonders vom Frost gefährdete Leitungen mit gängigen Isoliermaterialien. Denken Sie dabei speziell an Leitungen in Kellern. Sorgen Sie dafür, dass das Isoliermaterial stets trocken bleibt.
  • Decken Sie außerhalb des Gebäude liegende Wasserzählerschächte gut ab und sorgen Sie mit Dämmmaterial zusätzlich für Frostschutz im Schacht. Absperrventile und Zähler sollten jedoch weiter zugänglich bleiben, sehen Sie deshalb im Dämmstoff eine passende Öffnung vor, die sich leicht öffnen und wieder verschließen lässt.
  • Auch wenn Sie länger ein Gebäude nicht nutzen wollen: Drehen Sie die Heizung nie vollständig ab, sondern stellen Sie die Thermostatventile mindestens auf die Einstellung „Frostschutz“ (Sternsymbol *). Sofern die Heizung in dieser Zeit nicht in Betrieb sein sollte, müssen Sie sämtliche wasserführenden Leitungen im Haus entleeren, um deren Beschädigung durch Einfrieren zu verhindern. Schließen Sie hierzu den Haupthahn und öffnen Sie alle Wasserentnahmestellen.
  • Wenn es doch einmal passiert sein sollte, dass Wasserleitungen eingefroren sind, sollten Sie bei Auftauversuchen vorsichtig sein: Benutzen Sie heißes Wasser oder heiße Tücher, Heizmatten oder Heizlüfter, jedoch niemals offenes Feuer wie Lötlampen oder Kerzen – das damit einhergehende Brandrisiko darf nicht unterschätzt werden. Ziehen Sie dennoch sicherheitshalber einen Installateur hinzu, vor allem, wenn Sie nicht sicher sind, ob bereits Risse in der Leitung durch die Vereisung aufgetreten sind. Sollte dies der Fall sein, so sollten diese Schäden von einem Fachbetrieb behoben werden.

Rechtliche Seite:

  • Reparaturen von Hausanschlüssen und Wasserzählern fallen in den Verantwortungsbereich der Wasserversorgungsunternehmen.
  • Für alle Leitungen, die nach dem Hausanschluss bzw. dem Wasserzähler liegen, ist der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer verantwortlich. Dieser ist auch dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Hausanschluss und Zähler frostsicher zu machen oder gegen andere Schäden zu schützen.
  • Sollte hier dennoch ein Schaden eintreten, müssen die Reparaturkosten ggf. vom Besitzer der Immobilie getragen werden.

Bei Schäden an Hausanschluss oder Wasserzähler sollte keine Zeit verloren werden: Melden Sie diese sofort Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen!

Wissenswertes

Hersteller und Schnittstellenkennzeichnung

SchnittstellenkennzeichnungGewindeallgemeine Bezeichnung
WGUM66x1,25Wasser-Geräte
ISTG2BKoax
TE1M62x2Techem
METM64x2Metrona 307/2
MOEM65x2ABB-MOE
MOCM65x2ABB-MOC
MUKG 2 1/4PolluMuk
PCCM60x2Wärmezähler Sensus
Y01M60x3
A34M77x1,5 6HAllmess / Bodenprägung 3/4"
A1M77x1,5 6HAllmess Qn 2,5 Bodenprägung 1"
MB3M76x1,5MB3
MB2M80x1,5MB2
M7LM58x1,5Micro
DM1M60x2Deltamess
WE1M78x1,5Wehrle
HT1M45x1,5Brunata kleine Hydraulik

Wissenswertes

Zusatzinformationen

Preisstellung:
Alle bisherigen Brutto-Preislisten werden hiermit ungültig. Die Preise verstehen sich bei eich- bzw. konformitätsfähigen Wasserzählern zzgl. der gesetzlichen Eichgebühr / Konformitätsentgelt.

Mehrwertsteuer:
Alle enthaltenen Preise gelten ab Werk zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Konformitätsentgelt / Eichgebühren:
Zur Berechnung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Gebühren. Konformitätsentgelte bzw. Eichgebühren sind gesetzliche Abgaben und deshalb weder skontier-, rabattier- oder bonifizierbar. Die Gebühren ändern sich gemäß der jeweiligen gültigen Gebührenordnung.

Lieferbedingungen:
Ab einem Warenwert von 1.000,- € liefern wir fracht- und verpackungsfrei. Sammelladungen sind nicht möglich! Wir berechnen KEINEN Mindermengenzuschlag. Es gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Rücknahmekosten:
Die Rücknahme von nichtgängiger und nicht einwandfreier Ware ist nicht möglich. Für einwandfreie Ware in Originalverpackung berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 20%; die Gutschrift kann nur dann erfolgen, wenn Sie unsere Rechnungsnummer angeben. Rücksendungen bitte nur „frei“ anliefern, „unfrei“-Sendungen werden nicht angenommen. Bei berechtigter Rücksendung wird das Porto erstattet.

Überprüfungskosten:
Grundsätzlich werden für Rückgaben, die keine Fehler aufweisen, Überprüfungskosten für Kalt- und Warmwasserzähler inkl. Prüfbericht und Protokoll von 50.- € in Rechnung gestellt.

Leasing-Angebote:
Wenn Sie kein Kapital durch Anschaffung eigener Wasserzähler binden wollen, beraten wir Sie gerne.