Keimfreie Zähler
Um die hygienischen Anforderungen der Produkte im Zusammenhang mit pseudomonas aeruginosa zu gewährleisten, trifft die Firma Wasser-Geräte GmbH folgende Maßnahmen:
Werkstoffe
Alle in unseren Wasserzählern verbauten Kunststoffteile die mit Trinkwasser in Berührung kommen, haben ein Prüfzertifikat gemäß der „Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW Leitlinie) und nach dem DVGW-Regelwerk (W270), das die Eignung der Materialien aus mikrobiologischer Sicht bestätigt. Die Verwendeten Messingwerkstoffe erfüllen die Anforderungen der DIN 50930-6 und sind in der Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes „Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser“ zu finden. Dadurch entsprechen alle von uns eingesetzten Materialien, den in §17 der Trinkwasserverordnung (TwVo) festgelegten Anforderungen.
Prüfstellen
Das Prüfwasser in unseren Prüfstellen wird regelmäßig gegen Frischwasser getauscht und die Prüfwasserbehälter gereinigt. Im Zuge dessen werden Proben des Prüfwassers an ein akkreditiertes Prüflabor gegeben. Unser geschultes Fachpersonal überprüft und dokumentiert mehrmals täglich die Sicherheitschlorung, um einer möglichen Verkeimung aktiv entgegenzuwirken.
Inverkehrbringen
Die Zähler werden kontinuierlichen Stichprobenprüfungen unterzogen, bei denen ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Prüflabor die Keimfreiheit in Bezug auf pseudomonas aeruginosa bestätigt.
Erst nach einem für uns positiven Prüfungsergebnis bringen wir die Zähler in den Verkehr.
Für Transportweg und Lagerung außerhalb unseres Verantwortungsbereichs sowie für die Handhabung der Produkte im Rahmen der Installation können wir keine Gewähr übernehmen. Wir bestätigen Ihnen, durch die o.g. Maßnahmen, dass die in unserem Hause hergestellten und geprüften Zähler bei Ihrer Auslieferung als mikrobiologisch unbedenklich eingestuft werden können.