Winterliche Temperaturen führen immer wieder zu Frostschäden an Wasserleitungen in und an Gebäuden. Wie man Leitungen und Wasserzähler frostsicher macht und was zu tun ist, wenn es doch zu einem Schaden kam, erklären wir Ihnen hier.
Es genügen schon wenige Vorsichtsmaßnahmen, um solche ärgerlichen Schäden zu vermeiden:
Noch nicht installierte Wasserzähler:
Wasserzähler (insbesondere vom Typ Mehrstrahl-Hauswasserzähler als Nassläufer MNR) werden im Werk vor ihrer Auslieferung überprüft und enthalten daher Restmengen von Prüfwasser. Diese Reste können während der Beförderung einfrieren, wenn die Außentemperaturen bzw. die Temperaturen im Transportfahrzeug unter den Gefrierpunkt fallen. Das muss aber nicht zu einem Schaden am Wasserzähler führen, wenn Sie unsere folgenden Tipps berücksichtigen:
- Tauen Sie angelieferte Wasserzähler, die bei frostigen Temperaturen bei Ihnen ankommen in einem frostfreien Raum langsam auf. Wasserzähler dürfen unter keinen Umständen über 40° C erwärmt werden, die verbaute Technik würde dabei Schaden nehmen!
- Prüfen Sie, ob ein Wasserzähler, der während der Frostperiode eingebaut werden soll funktioniert, indem Sie in ihn leicht hineinblasen (Luftdruck auf der Einlassseite aufbauen) – der Anlaufstern muss dadurch in Bewegung versetzt werden. Ist dies nicht der Fall, könnte der Zähler einen Schaden haben und sollte nicht verbaut werden.
Leitungen und bereits installierte Wasserzähler:
- Bereiten Sie Leitungen nach außen oder in nicht beheizten Räumen rechtzeitig auf Frost vor, indem Sie sie rechtzeitig vor dem Einsetzen des Frosts absperren und vollständig entleeren (Sperrhahn schließen, Entnahmestelle öffnen, Entleerungsventil geöffnet halten).
- Halten Sie Türen nach außen sowie Fenster von Kellern mit Wasserleitungen stets geschlossen, ersetzen Sie ggf. zerbrochene Scheiben, um das Eindringen kalter Luft oder Durchzug zu verhindern.
- Isolieren Sie besonders vom Frost gefährdete Leitungen mit gängigen Isoliermaterialien. Denken Sie dabei speziell an Leitungen in Kellern. Sorgen Sie dafür, dass das Isoliermaterial stets trocken bleibt.
- Decken Sie außerhalb des Gebäude liegende Wasserzählerschächte gut ab und sorgen Sie mit Dämmmaterial zusätzlich für Frostschutz im Schacht. Absperrventile und Zähler sollten jedoch weiter zugänglich bleiben, sehen Sie deshalb im Dämmstoff eine passende Öffnung vor, die sich leicht öffnen und wieder verschließen lässt.
- Auch wenn Sie länger ein Gebäude nicht nutzen wollen: Drehen Sie die Heizung nie vollständig ab, sondern stellen Sie die Thermostatventile mindestens auf die Einstellung "Frostschutz" (Sternsymbol *). Sofern die Heizung in dieser Zeit nicht in Betrieb sein sollte, müssen Sie sämtliche wasserführenden Leitungen im Haus entleeren, um deren Beschädigung durch Einfrieren zu verhindern. Schließen Sie hierzu den Haupthahn und öffnen Sie alle Wasserentnahmestellen.
- Wenn es doch einmal passiert sein sollte, dass Wasserleitungen eingefroren sind, sollten Sie bei Auftauversuchen vorsichtig sein: Benutzen Sie heißes Wasser oder heiße Tücher, Heizmatten oder Heizlüfter, jedoch niemals offenes Feuer wie Lötlampen oder Kerzen – das damit einhergehende Brandrisiko darf nicht unterschätzt werden. Ziehen Sie dennoch sicherheitshalber einen Installateur hinzu, vor allem, wenn Sie nicht sicher sind, ob bereits Risse in der Leitung durch die Vereisung aufgetreten sind. Sollte dies der Fall sein, so sollten diese Schäden von einem Fachbetrieb behoben werden.
Rechtliche Seite:
- Reparaturen von Hausanschlüssen und Wasserzählern fallen in den Verantwortungsbereich der Wasserversorgungsunternehmen.
- Für alle Leitungen, die nach dem Hausanschluss bzw. dem Wasserzähler liegen, ist der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer verantwortlich. Dieser ist auch dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Hausanschluss und Zähler frostsicher zu machen oder gegen andere Schäden zu schützen.
- Sollte hier dennoch ein Schaden eintreten, müssen die Reparaturkosten ggf. vom Besitzer der Immobilie getragen werden.
Bei Schäden an Hausanschluss oder Wasserzähler sollte keine Zeit verloren werden: Melden Sie diese sofort Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen!