x

Menü

 

 

Konformitätsbewertung – die Vorgehensweise

Neuregelung ab 01.04.2019

Ihre auf Lager befindlichen MID-konformitätsbewerteten Wasser- bzw. Wärmezähler werden nach Einsendung wie folgt bearbeitet:

  1. Annahme ausschließlich vom 01.02. bis 28.02.; Rücksendungen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht bearbeitet

  2. Es muss sich um ein Wasser-Geräte Produkt in Originalverpackung handeln.
  1. Es werden nur Zähler vom Vorjahr angenommen.

  2. Sendungen, die nicht die Voraussetzungen unter Pkt. 2 erfüllen, und/oder Fremdfabrikate enthalten, werden nicht bearbeitet und gehen zur Entlastung an den Versender zurück.
  1. Einsendungen müssen frei Haus erfolgen, die Rücksendungen erfolgen unfrei.
  1. Hierzu fallen künftig folgende Kosten pro Zähler an:

    - das Entgelt für Konformitätsbewertung
    - eine Bearbeitungsgebühr von 10,– € pro Sendung
    - die Frachtkosten für Rücksendung
  1. Sie erhalten für Ihre Rücksendung:
    noch nicht in den Verkehr gebrachte Neuware oder national geeichte Ware.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung Ihrer Rücksendung nur dann erfolgen kann, wenn alle oben genannten Punkte eingehaltenen worden sind.

Im Zuge dessen möchten wir Sie bitten, die am Lager befindlichen Wasser- und Wärmezähler abzuverkaufen.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Verkaufsteam jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

Nationale Eichung / Konformitätsbewertung