Konformitätsbewertung von Wasser- und Wärmezählern
Neuregelung ab 01.01.2025
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Bearbeitung Ihrer auf Lager befindlichen MID-konformitätsbewerteten Wasser- bzw. Wärmezähler:
- Sendungen werden ausschließlich vom 01.02. bis 28.02. angenommen.
Rücksendungen, die außerhalb dieses Zeitraums eintreffen, werden nicht bearbeitet.
- Es muss sich um Wasser-Geräte-Produkte in Originalverpackung handeln.
- Es werden ausschließlich Zähler des vorangegangenen Jahres akzeptiert.
- Einsendungen, die die genannten Anforderungen (insbesondere Punkt 2) nicht erfüllen, werden unbearbeitet kostenpflichtig retourniert.
- Einsendungen erfolgen frei Haus; die Rücksendung erfolgt unfrei.
- Folgenden Kosten fallen pro Zähler an:
• Entgelt für die Konformitätserklärung
• Bearbeitungsgebühr von 1,00 € pro Zähler
• Frachtkosten für die Rücksendung
- Sie erhalten noch nicht in den Verkehr gebrachte Neuware als Ersatz für Ihre Rücksendung.
Hinweis: Parametrierte und elektronische Wasserzähler sind von dieser Vorgehensweise ausgenommen.
Wir erarbeiten derzeit eine kundenfreundliche Lösung für das kommenden Jahr.
Wärmezähler sowie Mehrstrahl-Trockenläufer gelten als Zukaufprodukte und werden an den Vorlieferanten zur nationalen Eichung weitergeleitet.