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Konformitätsbewertung von Wasser- und Wärmezählern

Neuregelung ab 01.01.2025

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Bearbeitung Ihrer auf Lager befindlichen MID-konformitätsbewerteten Wasser- bzw. Wärmezähler:

  1. Sendungen werden ausschließlich vom 01.02. bis 28.02. angenommen.
    Rücksendungen, die außerhalb dieses Zeitraums eintreffen, werden nicht bearbeitet.
  2. Es muss sich um Wasser-Geräte-Produkte in Originalverpackung handeln.
  3. Es werden ausschließlich Zähler des vorangegangenen Jahres akzeptiert.
  4. Einsendungen, die die genannten Anforderungen (insbesondere Punkt 2) nicht erfüllen, werden unbearbeitet kostenpflichtig retourniert.
  5. Einsendungen erfolgen frei Haus; die Rücksendung erfolgt unfrei.
  6. Folgenden Kosten fallen pro Zähler an:
    •    Entgelt für die Konformitätserklärung
    •    Bearbeitungsgebühr von 1,00 € pro Zähler
    •    Frachtkosten für die Rücksendung
  7. Sie erhalten noch nicht in den Verkehr gebrachte Neuware als Ersatz für Ihre Rücksendung.

Hinweis: Parametrierte und elektronische Wasserzähler sind von dieser Vorgehensweise ausgenommen.

Wir erarbeiten derzeit eine kundenfreundliche Lösung für das kommenden Jahr.
Wärmezähler sowie Mehrstrahl-Trockenläufer gelten als Zukaufprodukte und werden an den Vorlieferanten zur nationalen Eichung weitergeleitet.

 

 

 

Nationale Eichung / Konformitätsbewertung