Unsere robusten und seit Jahrzehnten bewährten Nassläufer, Halbtrocken- und Trockenläufer gibt es sowohl in Ausführungen für den horizontalen als auch für den vertikalen Einbau.
In Ein- und Mehrfamilienhäusern sind sowohl geeichte Flügelradzähler als auch geeichte Ringkolbenzähler zugelassen. Beide Zählerarten unterliegen der Eichpflicht, die Eichgültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre. Diese kann gemäß Mess- und Eichverordnung unter Verwendung des Stichprobenverfahrens mehrmals um jeweils 3 Jahre verlängert werden.
Das gesamte Wasserzähler-Sortiment in Messing-Ausführung erfüllt alle Voraussetzungen des neuen DVGW Regelwerks zur Trinkwasserverordnung DIN 50930-6.
Alle Kunststoffteile, welche mit Trinkwasser in Berührung kommen, besitzen ein Prüfzertifikat gemäß der Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien in Kontakt mit Trinkwasser (KTW Leitlinie), und nach dem DVGW Regelwerk (W270), dass die Eignung der Materialien aus mikrobiologischer Sicht bestätigt.
Alle von uns eingesetzten Materialen entsprechen daher der in §17 der Trinkwasserverordnung festgelegten Anforderungen.
Das gesamte Wasserzähler-Sortiment in Messing-Ausführung erfüllt alle Voraussetzungen des neuen DVGW Regelwerks zur Trinkwasserverordnung DIN 50930-6.
Alle Kunststoffteile, welche mit Trinkwasser in Berührung kommen, besitzen ein Prüfzertifikat gemäß der Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien in Kontakt mit Trinkwasser (KTW Leitlinie), und nach dem DVGW Regelwerk (W270), dass die Eignung der Materialien aus mikrobiologischer Sicht bestätigt.
Alle von uns eingesetzten Materialen entsprechen daher der in §17 der Trinkwasserverordnung festgelegten Anforderungen.
Das gesamte Wasserzähler-Sortiment in Messing-Ausführung erfüllt alle Voraussetzungen des neuen DVGW Regelwerks zur Trinkwasserverordnung DIN 50930-6.
Alle Kunststoffteile, welche mit Trinkwasser in Berührung kommen, besitzen ein Prüfzertifikat gemäß der Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien in Kontakt mit Trinkwasser (KTW Leitlinie), und nach dem DVGW Regelwerk (W270), dass die Eignung der Materialien aus mikrobiologischer Sicht bestätigt.
Alle von uns eingesetzten Materialen entsprechen daher der in §17 der Trinkwasserverordnung festgelegten Anforderungen.